Die Sanktionsmassnahmen gegenüber Myanmar (ex Burma) wurden am 15. Oktober 2003 verschärft. In Ergänzung zum bestehenden Rüstungsgüterembargo ist neu auch die Gewährung von technischer Ausbildung und Hilfe im Zusammenhang mit solchen Gütern verboten.Erweiterung der PersonenlisteDie Liste der Personen, gegen welche sich die Finanzsanktionen und die Ein- und Durchreisesperre richten, ist auf 270 Namen erweitert worden. […]