Die Schweiz folgt den Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) und verschärft den Kampf gegen die Geldwäscherei. Neu sind deshalb auch Investmentgesellschaften dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstellt.Investmentgesellschaften als Finanzintermediäre behandelnInvestmentgesellschaften entsprächen Finanzintermediären, zu denen gemäss Gesetz Personen zählen, «die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen». […]