Die Swiss International Air Lines AG hat nicht gegen die Vorschriften der Ad hoc-Publizität verstossen. Im Rahmen der im November 2004 eingeleiteten Vorabklärungen betreffend einer möglichen Verletzung von Art. 72 des Kotierungsreglements sei man zu diesem Schluss gekommen, teilte die SWX mit. Das Verfahren wurde eingestellt.Swiss CEO Christoph FranzNach dem Kotierungsreglement ist es verboten, kursrelevante […]