System der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Die erste Säule bildet die AHV/IV. Die zweite Säule wird durch die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) gebildet. Sie hat zusammen mit der ersten Säule das Ziel, die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung zu gewährleisten. Die dritte Säule ist die Selbstvorsorge, die jeder einzelne entsprechend seinen Bedürfnissen errichtet.