Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge gemäss BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Die berufliche Vorsorge soll Pensionierten, Hinterlassenen und Invaliden, zusammen mit den Leistungen der AHV/IV, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.