Vertrauensperson für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte, die glauben, nicht voll zu ihrem Recht gekommen zu sein. Der Ombudsman klärt diese Fälle ab, informiert Betroffene objektiv und neutral über den Sachverhalt und setzt sich, wo nötig, für sie ein, und verhandelt mit dem Versicherer.