Dieses Bundesgesetz aus dem Jahre 1994 regelt unter anderem die Abgrenzungen zwischen Fondsleitung und Depotbank, stellt Anforderungen an das Reporting zuhanden des Anlegers, legt Spielregeln für die Art des Fondsmanagements fest und setzt ganz grundsätzlich einen Rahmen für den Schutz der Fondsanleger.