13.April 2005 — 00:00 Uhr Steuerhoheit Unter der Steuerhoheit wird die öffentlich-rechtliche Befugnis, Steuern zu erheben, verstanden.
13.April 2005 — 00:00 Uhr Steuerharmonisierung Auf der Basis des föderalistischen Staatsaufbaus der Schweiz, gibt es neben den eidgenössischen Steuererlassen (Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Stempelabgaben usw.) auch kantonale Steuergesetze.
13.April 2005 — 00:00 Uhr Steuerdomizil Steuerdomizile sind alle Orte, an denen eine Person aufgrund bestimmter persönlicher oder wirtschaftlicher Beziehungen steuerpflichtig ist.
13.April 2005 — 00:00 Uhr Steuerbetrug Ein Steuerbetrug liegt vor, wenn zum Zweck einer Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden zu Täuschung der Steuerbehörden verwendet werden.
13.April 2005 — 00:00 Uhr Steuerbemessung Damit eine Steuer in Franken und Rappen erhoben werden kann, braucht es eine Berechnungsgrundlage (Werteinheit) und ein Steuermass (z.B. in Prozent der Werteinheit).
13.April 2005 — 00:00 Uhr Steuerarten Die Steuern können nach verschiedenen Kriterien in Steuerarten eingeteilt werden.
13.April 2005 — 00:00 Uhr Stempelabgaben Gegenstand der Besteuerung bilden Vorgänge des Rechtsverkehrs, wie die Kapitalbeschaffung, der Umsatz von Wertschriften und die Zahlungen von Versicherungsprämien. Folglich werden drei Abgaben unterschieden: die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe und die Abgabe auf Versicherungsprämien.
13.April 2005 — 00:00 Uhr Staatssteuer ? Gemeindesteuer Jeder Kanton erhebt als Staatssteuer Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen, Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen und Quellensteuern von bestimmten natürlichen und juristischen Personen.
13.April 2005 — 00:00 Uhr Sperrfrist ? Sperrfristverletzung ? Veräusserungssperrfrist Das Schweizer Steuerrecht kennt insbesondere bei Umstrukturierungen (Unternehmenszusammenschlüsse, Abspaltungen, Gesellschaftsumwandlungen usw.) sogenannte Veräusserungssperrfristen von Beteiligungsrechten.
13.April 2005 — 00:00 Uhr Revision Unter Revision versteht man das Verfahren, welches einen bereits rechtskräftigen Veranlagungsentscheid nachträglich zugunsten des Steuerpflichtigen abändern kann.