Gegenstand der Besteuerung bilden Vorgänge des Rechtsverkehrs, wie die Kapitalbeschaffung, der Umsatz von Wertschriften und die Zahlungen von Versicherungsprämien. Folglich werden drei Abgaben unterschieden: die Emissionsabgabe, die Umsatzabgabe und die Abgabe auf Versicherungsprämien.