Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) haben sich an insgesamt vier Sitzungstagen mit der Geschäftsführung des Bundesrats und der eidgenössischen Gerichte im Jahr 2004 auseinander gesetzt. Trotz den Verzögerungen bei gewissen Geschäften sind die GPK insgesamt mit der Tätigkeit des Bundesrats zufrieden und werden ihren Räten empfehlen, dessen Geschäftsführung zu genehmigen. Das Gleiche gilt für die Geschäftsführung der eidgenössischen Gerichte. Weiter beantragen die GPK, den Jahresbericht der NEAT-Aufsichtsdelegation in die Tagesordnung der Sommersession 2005 aufzunehmen.