Das Bundesgericht hat gestern, Mittwoch, eine superprovisorische Verfügung erlassen und untersagte darin der Swisscom und der Cinetrade, den im Herbst 2004 angekündigten Zusammenschluss zu vollziehen. Die Wettbewerbskommission hatte das Zusammenschluss-Vorhaben im März 2005 ohne Auflagen und Bedingungen genehmigt. Mit der bundesgerichtlichen Verfügung ist es nun der ehemaligen Monopolistin Swisscom und Cinetrade verboten, irgendwelche weiteren Vollzugshandlungen vorzunehmen.