Überraschende Wende im Fall Jewgenij Adamow: Das Bundesstraf-Gericht hob am Donnerstag den Haftbefehl gegen den früheren russischen Atomminister auf und ordnete dessen Freilassung an. Der 65-Jährige bleibt dennoch bis auf weiteres in Haft. Das letzte Wort hat nun das oberste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht in Lausanne. Denn das Bundesamt für Justiz (BJ) will beim Bundesgericht Beschwerde führen.