Die 5. IV-Revision entlastet die IV im Durchschnitt bis 2025 um 596 Mio. Franken pro Jahr. Erreicht wird dies im Wesentlichen einerseits mit einer Senkung der Anzahl Neurenten um 20 Prozent. Die Senkung wird erzielt mit einer frühzeitigen Erfassung arbeitsunfähiger Personen und neuen Frühinterventionsmassnahmen sowie mit verstärkten weiteren Massnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Anderseits tragen gezielte Leistungseinschränkungen zur finanziellen Entlastung bei. Die Revision soll 2007 in Kraft treten. Um die jährlichen Defizite der IV zu verhindern und um ihre laufend wachsenden Milliardenschulden zu tilgen, sind namhafte zusätzliche Einnahmen unabdingbar. In der Botschaft zur Zusatzfinanzierung sieht der Bundesrat daher eine lineare Erhöhung der Mehrwertsteuer für die IV um 0,8 Prozentpunkte, ohne Bundesanteil vor (in Kraft ein Jahr nach der 5. IV-Revision d.h. voraussichtlich ab 1.1.2008). Die beiden Gesetzesprojekte zusammen bewirken, dass das Rechnungsergebnis der IV ab 2009 wieder positiv ist und dass die IV-Schulden bis 2024 getilgt sein werden.