Die Bundesanwaltschaft wird vom Bundesgericht gestoppt. Sie darf in einem Fall, in dem es angeblich um Geldwäscherei in Millionenhöhe geht, beschlagnahmte Dokumente nicht an Russland weiterleiten. Das oberste Gericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, das russische Rechtshilfeersuchen sei völlig ungenügend.