Die Initiative wurde am 11. August 2004 vom Verein ?Bürger für Bürger? eingereicht. Sie verlangt eine Ergänzung von Artikel 34 BV über die Garantie der politischen Rechte und sieht verschiedene Massnahmen vor. So soll es Bundesrat und Bundesverwaltung grundsätzlich verboten sein, im Vorfeld von Abstimmungen über die Vorlage zu informieren. Ausnahme bildet zum einen eine einmalige kurze Information durch die zuständige Departementsvorsteherin oder den zuständigen Departementsvorsteher, zum anderen bleibt das Abstimmungsbüchlein weiterhin zulässig. Die Initiative schränkt zudem die Informationstätigkeit der Bundesversammlung ein und hat Auswirkungen auf Abstimmungen auf Kantons- und Gemeindeebene. Der Bundesrat kam in seiner Botschaft vom 29. Juni 2005 zum Schluss, dass die von der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen nicht nur einen untauglichen Beitrag zum Erhalt der freien Willensbildung im Vorfeld der Abstimmungen leisten, sondern im Gegenteil zu deren Gefährdung beitragen. Er beantragte den eidgenössischen Räten, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen