Die Deutsche Bank und ihr Ex-Vorstandssprecher Rolf Breuer sind dem ehemaligen Medienunternehmer Leo Kirch grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass Breuer durch seine öffentlich geäusserten Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit vertragliche Pflichten gegenüber der Kirch-Gesellschaft Printbeteiligungs GmbH verletzt hat.