Eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen Betrugs mehrfach und gewerbsmässig begangen, Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Dies ist das Urteil des Kreisgerichts Interlaken-Oberhasli für einen 45-jährigen Schweizer, der sich innert zweieinhalb Jahren 534’000 Franken mit Kleinkrediten und Darlehensverträgen erschlich.