Die weltweit längsten Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer müssen Angestellte in der Schweiz, der Slowakei und in Tschechien ein-halten. Die kürzesten Fristen gelten für Angestellte in den USA, Mexiko, Hong Kong, Irland, Singapur und Grossbritannien.