«Die Sanktionen sind das eine, doch es fehlt in erster Linie an der Einleitung von Strafuntersuchungen. Bei Korruptionsdelikten liegt die geschätzte Dunkelziffer bei über 97%! Das liegt zum einem am Umstand, dass es bei der Korruption kein direktes Opfer gibt, welches Klage erheben würde. (…) Zum andern ist die private Korruption als Antragsdelikt ausgestaltet. Wo kein Kläger, keine Klage.»