«Man stelle sich vor, man kommt in alkoholisiertem Zustand in eine Verkehrskontrolle und der Polizist hat kein Messgerät dabei. Deshalb überlässt er es dem Besoffenenen selbst seine Fahrtauglichkeit einzuschätzen. Die völlig alkoholisierte Deutsche Bank darf weiterfahren, weil Sie den tatsächlichen Alkoholgehalt von 3% (eine völlige Vergiftung mit toxischen Wertpapieren) auf nur noch 0,5% einstuft.»