Bern – Waren, die in einem EU-Land zugelassen sind, sollen in der Schweiz ohne Zusatzkontrollen vermarktet werden dürfen. Der Ständerat hat am Donnerstag dem Cassis-de-Dijon-Prinzip zugestimmt, will aber ein Sonderrecht für Lebensmittel. Die Übernahme des in der EU geltenden Prinzips gehört zum Kampf gegen die «Hochpreisinsel Schweiz».