Bern – Der Bundesrat stellt der UBS den Aufwand für die Vergleichsverhandlungen im US-Zivilverfahren in Rechnung. Dieser beläuft sich auf rund 1 Mio. Franken. Rechtliche Abklärungen haben aber ergeben, dass eine Überwälzung auch der Kosten für die beiden Amtshilfeersuchen, die die USA an die Eidgenössische Steuerverwaltung gerichtet haben, nicht möglich ist.