Zürich – UBS-VRP Kaspar Villiger sieht den Verwaltungsrat der Bank nicht in der Pflicht, nach der verweigerten Décharge für 2007 an der Generalversammlung gegen das Ex-Management zu klagen. Der Verwaltungsrat sei zu dem Schluss gekommen, «dass jahrelange Schauprozesse mit Schlagzeilen, mit Millionen von Kosten nicht im Interesse der Bank sein können.»