Bern – Für Unternehmen, die mit vertraulichen oder geheimen Informationen des Bundes und der Armee zu tun haben, soll ein einheitliches Geheimschutz-Verfahren gelten. Der Bundesrat hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, neue gesetzliche Grundlagen für den Informationsschutz zu schaffen.