Bern – Wer eine Flugreise bucht, die Dienste eines Notars in Anspruch nimmt oder in ein Kosmetikinstitut geht, soll künftig genau erfahren, wie viel er am Schluss bezahlen muss. Eine generelle Preisbekanntgabe-Pflicht für Dienstleistungen will der Bundesrat aber nicht einführen. Eine solche gilt für sämtliche Waren, welche zum Kauf angeboten werden.