Bern – Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen wegen der Mutterschafts-Entschädigung ab 2011 höhere Beiträge an die Erwerbsersatzordnung (EO) abliefern – drei Jahre später als geplant. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, den Satz von heute 0,3 auf 0,5 Lohnprozente anzuheben.