Zürich – Im Streit zwischen den Aktionärsgruppen der Genolier-Spitalgruppe haben beide Seiten einen Erfolg erzielt: Das Waadtländer Kantonsgericht hat die Beschränkungen zur Verwendung des bedingten und genehmigten Kapitals, die der Gesellschaft auf Antrag des früheren starken Mannes und Grossaktionärs Antoine Hubert superprovisorisch auferlegt worden waren, aufgehoben.