Winterthur – Fälle wie Enron, Swissair und UBS haben gezeigt, mit welchen Haftungsrisiken Führungskräfte rechnen müssen. Dieses Risiko betrifft aber nicht nur Grossunternehmen, sondern auch Manager und Verwaltungsräte von kleineren, nicht an der Börse kotierten Unternehmen, Gesellschafter von GmbH oder Stiftungsräte.