Das Institut für geistiges Eigentum, die Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften, hat gestern verfügt, dass die Verwertungsgesellschaften bei Privatnutzung (in einer Ferienwohnung, einem Hotelzimmer und ähnlichem) keine zusätzlichen Urheberrechtsabgaben zu den Empfangsgebühren verlangen dürfen.