UBS-Prozess: Frankreichs Staatsanwalt fordert 3,7 Milliarden Euro
Paris / Zürich – Im Steuerhinterziehungsprozess gegen die UBS am Pariser Strafgericht fordert die französische Staatsanwaltschaft eine gewaltige Summe von der Grossbank. Die UBS solle eine Geldstrafe 3,7 Milliarden Euro zahlen.
Der Schweizer Bank warf Staatsanwalt Eric Russo vor, «mit gutem Gewissen» illegal reiche französische Kunden geworben und Milliarden von nicht deklarierten Vermögenswerten verschwiegen zu haben. «Steuerbetrug ist nichts anderes als ein Diebstahl zum Nachteil der Gemeinschaft», sagte Russo am Ende des Verfahrens.
Banken verdienten es daher, strafrechtlich verfolgt und bestraft zu werden. Und zwar in Höhe des Schadens, den die Gesellschaft erleide.
Staat als Zivilkläger
Davor hatte bereits der französische Staat, die als Zivilpartei in dem Verfahren auftritt, eine Entschädigung von 1,6 Milliarden Euro von der UBS verlangt. Der Betrag solle als Entschädigung für ein umfangreiches «System des Betrugs und der Geldwäsche» fliessen, hatte am Mittwoch Xavier Normand-Bodard erklärt, der Anwalt des Staats.
Die UBS habe ein ausgeklügeltes Betrugs- und Geldwäschereisystem aufgebaut, in dem die Bank im Namen des Bankgeheimnisses behauptete, nichts zu hören, nichts zu sehen und nichts zu wissen.
Die UBS soll laut dem Staatsanwalt zwischen 2004 und 2012 illegal Bankberater nach Frankreich geschickt haben, um Reiche in eine Filiale der UBS France zu locken. Die Kunden seien an Empfängen, Jagdgesellschaften oder an Sportanlässen angesprochen worden, um sie von der Eröffnung von Schwarzgeld-Konten in der Schweiz zu überzeugen. (awp/mc/ps)