UBS droht Milliardenstrafe in Frankreich
Paris – Seit Montag stehen in Paris die UBS und einige ihrer ehemaligen Angestellten vor Gericht. Die Schweizer Grossbank muss sich vor dem Pariser Strafgericht in einem der grössten Steuerbetrugs-Prozesse des Landes verantworten.
Die UBS soll französische Kunden dazu angestiftet haben, mehr als zehn Milliarden Euro am Fiskus vorbei zu schmuggeln. Die Bank selbst spricht von «oft unbegründeten Vorwürfen».
Der UBS und ihrer französischen Tochter wird vorgeworfen, in den Jahren 2004 bis 2012 mit illegalen Drückermethoden um reiche französische Kunden geworben zu haben. So seien Geschäftsmänner oder Sportstars bei Empfängen, Golf- oder Tennisturnieren überzeugt worden, ihr Geld mit Hilfe von Trusts, Stiftungen oder Offshore-Gesellschaften vor dem Fiskus zu verstecken.
Nach Dokumenten, die die deutschen Behörden den französischen Ermittlern übergaben, legten rund 38’000 französische Kunden insgesamt elf Milliarden Euro bei der Bank an. Die Geldtransfers in die Schweiz soll die UBS mit Hilfe Schwarzer Bücher verschleiert haben. Der frühere UBS-Rechnungsprüfer Nicolas Forissier deckte das System auf und wurde 2009 entlassen.
Jahrelanges Verfahren
Der Prozess vor dem Pariser Strafgericht ist der Schlusspunkt eines jahrelangen Verfahrens der französischen Justiz. Sie hatte bereits 2011 gegen die UBS eine Voruntersuchung eingeleitet, ein Jahr später wurde das offizielle Verfahren eröffnet. Im Juli 2014 wurde die UBS zur Hinterlegung einer Kaution von 1,1 Milliarden Franken verpflichtet.
Im September 2015 übernahm eine auf Steuerdelikte spezialisierte Justizbehörde den Fall, die schliesslich gegen sechs Personen sowie gegen die UBS Gruppe und deren Tochter UBS France Anklage erhob.
Bei den sechs Personen handelt es sich um einen ehemaligen Bürochef der UBS-Filiale in Lille, einem ehemaligen Mitglied der Geschäftsleitung der UBS France und vier ehemalige Manager der UBS Gruppe, die in dieser Zeit für Frankreich zuständig waren. Die bekannteste Person ist Raoul Weil, der von 2004 bis 2008 Chef der internationalen Vermögensverwaltung bei der UBS war.
Ihnen wirft die Anklage Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug und unerlaubte Anwerbung von Kunden vor. Die Anklage gegen die UBS selbst lautet auf Geldwäscherei.
Anwälte fordern Begrenzung des Prozesses
Am ersten Verhandlungstag forderten die Anwälte der Grossbank, der Vorwurf der Geldwäscherei müsse aus formalen Gründen fallen gelassen werden. Stattdessen solle das Verfahren auf Steuerbetrug begrenzt werden, der mit geringeren Strafen belegt ist.
Einer der UBS-Anwälte erklärte, der französische Staat fordere von der Bank eine Zahlung von 1,6 Milliarden Euro. Das sei unverhältnismässig. «Sie verlangen aberwitzige Summen», sagte Jean Veil vor Gericht.
Vor dem Verfahren hatte die UBS erklärt, man erhalte nun endlich die Gelegenheit, zu den oftmals unbegründeten Vorwürfen Stellung zu beziehen.
Busse von bis 5 zu Mrd. Euro möglich
Für die UBS könnte der Justizfall teuer werden. Für Geldwäscherei sieht nämlich das französische Gesetz Bussen von bis zur Hälfte der gewaschenen Vermögenswerte vor. Diese beziffert die französische Justiz auf 8 bis 10 Milliarden Euro.
Die UBS selbst rechnet offenbar mit einem deutlich milderen Urteil: Ihre Rückstellungen für diesen und einige andere Rechtsfälle im Vermögensverwaltungsgeschäft und dem Schweizer Privat- und Firmenkundengeschäft lagen zuletzt zusammengenommen bei 642 Millionen Franken. Angaben zu den Rückstellungen für die einzelnen Verfahren macht die Bank nicht.
Die französische Justiz hat für den Prozess sechs Wochen vorgesehen. Der letzte Prozesstag soll am 15. November stattfinden. Weil in solchen Fällen jedoch häufig die Anwälte der Angeklagten auf Rückweisung oder auf Nichtigkeit der Anklage plädieren, könnte der Prozess schon am ersten Tag auf später verschoben werden. (awp/mc/ps)