Mehrere 3a-Konten lohnen sich auch bei kleineren Vorsorgeguthaben
Zürich – Erstmals zeigt der Online-Vergleichsdienst comparis.ch in einem umfassenden Vergleich: Ein Splitting der Vorsorgegelder auf mehrere Konten lohnt sich bei der Säule 3a selbst bei kleineren Vorsorgeguthaben. comparis.ch hat dazu die Steuersparmöglichkeiten beim Bezug von 3a-Vermögen in den 26 Kantonshauptorten verglichen.
Untersucht wurde das Steuersparpotenzial für Bezugshöhen von 70’000, 100’000, 200’000, 300’000 und 400’000 Franken bei einem einmaligen sowie einem über zwei und drei Jahre gestaffelten Bezug. Zur Steuerberechnung wurde der Steuerrechner der Credit Suisse für eine alleinstehende und konfessionslose Person verwendet.
Bis zu 79 Prozent Steuerersparnisse beim gestaffelten Bezug von 70’000 Franken
Beim Bezug der Säule 3a fällt die sogenannte Kapitalauszahlungssteuer an. Für die Berechnung dieser Abgabe verwenden die einzelnen Kantone unterschiedliche Berechnungssysteme und Tarife. Den Wohnsitz wegen des Bezugs von 3a-Geldern in eine steuergünstigere Gemeinde zu verlegen, rechnet sich in den allerwenigsten Fällen. 3a-Sparer können aber ohne grossen Aufwand die Kapitalauszahlungssteuer mit einem gestaffelten Bezug zum Teil erheblich senken.
Schon beim gestaffelten Bezug von 70’000 Franken – aufgeteilt in zwei gleich grosse Tranchen – spart man durchschnittlich 16 Prozent Kapitalauszahlungssteuer. Wer sein 3a-Vermögen auf drei gleich grosse Konten aufteilt und 70’000 Franken gestaffelt bezieht, kann seine Kapitalauszahlungssteuer durchschnittlich um 689 Franken oder 21 Prozent senken. Zu den besonders attraktiven Orten für das Splitting eines 3a-Vermögens von insgesamt 70’000 Franken zählen Aarau, Appenzell, Basel, Genf, Lausanne, Luzern und Solothurn. In Genf spart man mit drei Konten 79 Prozent oder 2’114 Franken Steuern.
Bei höheren Bezugsvolumen ist der prozentuale Steuerdiscount tendenziell grösser. Durchschnittlich 30 Prozent Steuerdiscount (6’551 Franken Steuerersparnis) gibt es bei einem auf drei Jahre verteilten Bezug von 300’000 Franken. Im direkten Vergleich bietet Schwyz das attraktivste Umfeld für den gestaffelten 3a-Bezug hoher Beträge. Wer 300’000 Franken auf drei Jahre aufteilt, bezahlt dank der Staffelung rund 60 Prozent oder 14’182 Franken weniger Kapitalauszahlungssteuer. Bei 400’000 Franken sind es 20’623 Franken.
Zürich benachteiligt Sparer mit kleinen Vorsorgeguthaben
Differenzierter sind die Sparmöglichkeiten durch Staffelung in Schaffhausen und Zürich: Schaffhausen gewährt bei Beträgen bis 200’000 Franken grosszügige Steuerermässigungen von 45 bis 55 Prozent bei einem auf drei Jahre gestaffelten Bezug. Ab einer Bezugshöhe von 300’000 Franken fällt Schaffhausen jedoch in den Bereich der durchschnittlichen Steuersparquote aller Kantonshauptorte.
In Zürich ist es genau umgekehrt. Dort werden die Sparer mit kleinen 3a-Vermögen benachteiligt: 397 Franken Steuerermässigung (zwölf Prozent) gewährt die Stadt bei 70’000 Franken, wenn sie in zwei gleichen Tranchen bezogen werden. Bei der Staffelung hoher 3a-Beträge rückt die Limmatstadt jedoch nahe ans Steuerparadies Schwyz heran: Der Bezug von 400’000 Franken in drei Tranchen bringt den Zürchern eine Steuerersparnis von 18’226 Franken oder eine Steuerersparnis von 47 Prozent.
Herisau auf dem Schlussrang
Stiefmütterlich wird das Splitting in Altdorf, Frauenfeld, Glarus, Herisau, Liestal, Sarnen und St. Gallen behandelt. Der durch Splitting einsparbare Betrag ist in all diesen Gemeinden etwa gleich hoch und zugleich in allen untersuchten Bezugshöhen von 70’000 bis 400’000 Franken im Vergleich zu den anderen Kantonshauptorten am tiefsten. Beim Bezug von 70’000 Franken schrumpft die Steuereinsparung bei zwei Tranchen auf spärliche 140 Franken und bei drei Tranchen auf 164 Franken (Liestal 163 Franken).
Herisau ist beim Bezug von 3a-Geldern auf dem Schlussrang: Der Hauptort von Ausserrhoden gehört nicht nur zu den Kantonen mit den geringsten Sparmöglichkeiten durch Staffelung. Für Bezüge bis zu 300’000 Franken ist Herisau auch einer der Kantonshauptorte mit der höchsten Kapitalauszahlungssteuer bei einmaligem Bezug.
Ein nachträglicher Übertrag ist nicht möglich
Der Vergleich von comparis.ch zeigt, wie sinnvoll es ist, aus Renditeüberlegungen heraus Vorsorgekapital auf verschiedenen Konten anzulegen und gestaffelt über mehrere Jahre zu beziehen. Das heisst, die Konten über mehrere Jahre verteilt aufzulösen. Auch aus rechtlicher Sicht ist eine Staffelung der Vorsorgegelder und insbesondere eine Verteilung der Konten auf verschiedene Banken sinnvoll: Der sogenannte Einlegerschutz der Banken ist auf 100’000 Franken pro Kunde beschränkt: Im Konkursfall des Finanzinstituts erhalten die Anleger maximal dieses Guthaben wieder zurück.
Das setzt aber voraus, dass Anleger schon früh damit beginnen, die Einzahlungen systematisch auf verschiedene Konten zu verteilen. Beim Bezug muss immer der gesamte Betrag des betreffenden Kontos ausbezahlt werden. Nachträglich einen Teil eines 3a-Kontos auf ein anderes zu übertragen, ist nicht möglich. Grundsätzlich sind beliebig viele 3a-Konten zulässig. Wie eine Umfrage* von comparis.ch zeigt, besitzen 30 Prozent der 3a-Bankkunden zwei Konten. 9 Prozent zahlen in drei und 2 Prozent sogar in mehr als drei Konten ein. Wer in Pension geht, muss bereits die Jahre zuvor mit der Auflösung der Konten begonnen haben. Beim Erreichen des AHV-Alters bzw. im Jahr des Austritts aus dem Berufsleben, spätestens aber mit 70 (Frauen 69) müssen Anleger das letzte 3a-Konto liquidieren.
Unselbstständig Erwerbende dürfen pro Jahr maximal 6’768 Franken in die Säule 3a einzahlen. Das ergibt bei einer Spardauer von 30 Jahren ein unverzinstes Guthaben von gut 200’000 Franken sowie eine Ersparnis der Einkommenssteuer von kumuliert mehreren zehntausend Franken. Bei selbstständig Erwerbenden ohne Pensionskasse liegt der jährliche Maximalbeitrag für die Einzahlung in die Säule 3a bei 33’840 Franken oder maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens. (comparis.ch/mc/pg)