Bundesrat legt Stossrichtung für AHV-Reform fest
Bern – Die Reform der Altersvorsorge ist an der Urne gescheitert. Die AHV braucht aber dringend neue Einnahmen. Der Bundesrat hat daher beschlossen, sich im zweiten Anlauf auf die Reform der ersten Säule zu konzentrieren.
Er hat am Mittwoch die Stossrichtung einer neuen Reform festgelegt. Diese enthält gemäss einer Mitteilung Grundelemente der gescheiterten Vorlage. Das Frauenrentenalter soll auf 65 Jahre erhöht werden. Ausgleichsmassnahmen will der Bundesrat prüfen. Der Altersrücktritt soll flexibel zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein. Zudem soll die Reform Anreize bieten, über 65 Jahre hinaus zu arbeiten.
Eigener Zeitplan für AHV und 2. Säule
AHV und obligatorische berufliche Vorsorge sollen nicht nur in separaten Vorlagen, sondern auch nach einem eigenen Zeitplan reformiert werden. Vorrang hat die AHV: Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, bis im Februar 2018 Eckwerte zur Reform der AHV zu unterbreiten. Ein Vorentwurf soll im Sommer 2018 in die Vernehmlassung. Ende 2018 will der Bundesrat eine Botschaft verabschieden. Die AHV-Reform soll 2021 in Kraft treten.
Die gescheiterte Reform der Altersvorsorge hatte bei AHV und obligatorischer beruflicher Vorsorge gleichzeitig angesetzt. Das Frauenrentenalter sollte auf 65 Jahre angehoben und die Mehrwertsteuer für die AHV schrittweise um 0,6% erhöht werden. Zusätzliche Lohnprozente sollten einen Zuschlag von 70 CHF auf neuen AHV-Renten sowie höhere Ehepaar-Renten finanzieren. Die Reform sah weiter vor, den Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab 2019 schrittweise von 6,8 auf 6% zu reduzieren. Künftige Renten wären dadurch um 12% gesunken. Der Koordinationsabzug sollte leicht gesenkt, die Beiträge hingegen leicht erhöht werden.
Nein-Entscheid wegen Kumulation verschiedener Einzelfaktoren
Am 24. September 2017 haben 52,7% der Stimmbevölkerung und die Mehrheit der Stände Nein gesagt zur Reform der Altersvorsorge. Diese war von SVP und FDP bekämpft worden. Nach Einschätzung des Bundesrats ist die Vorlage in der Volksabstimmung wegen einer Kumulation verschiedener Einzelfaktoren abgelehnt worden, wobei keiner dieser Faktoren schwergewichtig entscheidend war. (awp/mc/pg)