Seco klagt gegen zwei Unternehmen wegen unlauterer Geschäftspraktiken
Zürich – Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat Zivilklagen gegen das dänische Unternehmen Luxstyle und die Firma Viagogo mit Sitz in Genf eingereicht. Die Klagen bezwecken, den beiden Anbietern Geschäftspraktiken zu verbieten, die nach Ansicht des Seco unlauter sind, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag.
Das Unternehmen Luxstyle mit Sitz im dänischen Odense verkauft über die Website www.stylelux.ch sowie über Social Media Produkte aus dem Bereich Kosmetik und Schönheitspflege. Dabei missachte die Firma die für Onlineshops geltenden Transparenzbestimmungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Anforderungen nach der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV), so der Vorwurf des Seco.
Mit der Zivilklage gegen Viagogo wiederum will die Behörde laut eigenen Angaben erreichen, dass die Webseite dieser Ticketwiederverkaufs-Börse weltweit transparenter wird. Hintergrund seien über 260 Beschwerden gegen Viagogo, die das Seco in den letzten beiden Jahren erhalten habe.
Problem ist laut Seco, dass Viagogo nicht immer den tatsächlich zu bezahlenden Preis der Tickets auf der Website klar bekannt gibt. Auch möchte das Seco Viagogo verbieten, künstlichen Druck auf die Interessenten auszuüben und gewisse «irreführende Ausdrücke» wie niedrige Preise zu benutzen.
Die Zivilklage gegen Luxstyle wurde am 29. Juni 2017 beim Handelsgericht des Kantons Bern, diejenige gegen Viagogo am 21. September 2017 beim Handelsgericht des Kantons Zürich deponiert, schreibt das Seco weiter. (awp/mc/ps)