Swisscom erbringt weiterhin Grundversorgung im Telekombereich
Bern – Die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten wird weiterhin durch die Swisscom erbracht. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat dem Unternehmen die Grundversorgungskonzession für den Zeitraum von 2018 bis 2022 erteilt.
Die gegenwärtige Grundversorgungskonzession der Swisscom läuft Ende 2017 aus. Die Neuvergabe an den Konzern kommt wenig überraschend. Wie die ComCom am Freitag mitteilte, hat sich einzig die Swisscom an der Erbringung der Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten interessiert gezeigt. Man habe daher auf eine Ausschreibung verzichtet.
Schnelleres Internet
Der Bundesrat sieht per 1. Januar 2018 einige Änderungen in der Grundversorgung im Fernmeldebereich vor. Vorgesehen ist ein schnelleres Internet. Die minimale Datenübertragungsrate wird von 1000/100 Kilobit pro Sekunde auf 3000/300 erhöht.
Weiter werden die klassischen Analog- und Digitalanschlüsse ab 2018 durch einen multifunktionalen Anschluss ersetzt. Die Swisscom muss bis Ende 2021 am Netzabschlusspunkt kostenlos eine Schnittstelle für analoge und ISDN-Geräte bereitstellen, damit ausreichend Zeit für den Wechsel der Endgeräte bleibt.
In der Verordnung sind auch Leistungen neu dazu gekommen. Ab 2018 kann jeder Haushalt kostenlos einen zusätzlichen Verzeichniseintrag beantragen. Für hörbehinderte Menschen gehört neu einen Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie zur Grundversorgung.
Immer weniger Telefonkabinen
Der Bundesrat hat per Anfang 2018 auch einige Leistungen der Grundversorgung gestrichen. Das gilt für Dienste, die von Telefonanbietern angeboten werden oder von neuen Technologien ersetzt wurden.
Die Swisscom ist künftig nicht mehr verpflichtet, in jeder Gemeinde Telefonkabinen einzurichten. Bereits in den vergangenen Jahren verzichteten Gemeinden vermehrt auf Kabinen. Ende 2012 wurden in der Schweiz noch 5678 Telefonkabinen gezählt – Ende 2014 waren es nur noch 3105. Auch das Sperren von abgehender Verbindungen und Telefax-Verbindungen gehören ab 2018 nicht mehr der Grundversorgung an. (awp/mc/upd/ps)