ABB kommt im Südkoreafall besser weg als gedacht
Zürich – Der Schaden, der dem ABB-Konzern aus einem Betrugsfall in Südkorea erwachsen ist, ist etwas geringer ausgefallen als ursprünglich angekündigt. Dafür kommt Kritik von der Revisionsgesellschaft Ernst & Young (EY). Diese rügt in ihrem Bericht zu Handen der Generalversammlung das Verhalten von ABB und stellt eine ungenügende Kontrolle fest.
Die Belastung vor Steuern liege bei 73 Mio USD und damit unter der ursprünglich genannten Schätzung von 100 Mio, teilte ABB am Montag mit. Grund dafür seien zu erwartende Versicherungsleistungen in Höhe von 30 Mio USD, wie aus dem am Montag publizierten Geschäftsbericht hervorgeht.
Vor rund drei Wochen hatte das Unternehmen bekanntgegeben, dass es bei der Tochtergesellschaft in Südkorea zur Unterschlagung und Veruntreuung von Geldern «in erheblichem Ausmass» gekommen sei. Der operative Gewinn auf Stufe EBITA wird für 2016 indes unverändert mit 4,19 Mrd USD angegeben, während der Reingewinn mit 1,90 Mrd etwas tiefer liegt als die ursprünglich gemeldeten 1,96 Mrd.
EY sieht Schwächen in der Kontrolle
Die Revisionsgesellschaft EY hält in ihrem Revisionsbericht innerhalb des Geschäftsberichts fest, dass die interne Kontrolle der Treasury-Funktionen bei der Südkoreanischen Tochtergesellschaft von ABB materielle Schwächen aufgewiesen habe. So seien etwa Verantwortlichkeiten nicht adäquat getrennt und die Zugangsmöglichkeiten auf das lokale «enterprise resource planning» (ERP)-System ungeeignet gewesen. Gefehlt habe darüber hinaus die physische Absicherung der Signatur-Stempel.
Das Management habe zudem nicht verhindert, dass nicht authorisierte finanziellen Verpflichtungen eingegangen worden sein. Die lokalen Treasury-Aktivitäten seien ausserdem nicht genügend überwacht worden. Insgesamt habe ABB per Ende 2016 die finanzielle Berichterstattung nicht genügend unter Kontrolle gehabt. EY hat in der Folge die Kontrolle des Reportings noch intensiviert und angepasst.
Derzeit läuft bei ABB eine Untersuchung, in die unabhängige kriminaltechnische und juristische Experten involviert seien. Zudem bestehe eine Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden.
CEO-Salär nicht tangiert
Keine Konsequenzen haben die Vorfälle auf die Entlöhnung von CEO Ulrich Spiesshofer. Dieser erhält gemäss Geschäftsbericht für 2016 eine Gesamtentschädigung von rund 9,28 Mio CHF, bestehend aus einem Baranteil von 5,63 Mio sowie einem aktieingebundenen Teil. Im Vorjahr hatte der CEO noch rund 9,1 Mio erhalten.
Die Gesamtvergütung für die Konzernleitung reduzierte sich indes auf 44,2 von 45,5 Mio CHF, diejenige für den Gesamtverwaltungsrat nahm dagegen leicht auf 3,73 Mio von 3,63 Mio CHF im Vorjahr zu. (awp/mc/upd/ps)