Bodluv-Affäre: Justiz stellt keine Dienstgeheimnisverletzung fest
Bern – Armeechef André Blattmann hat abklären lassen, ob aus der Spitze der Luftwaffe Dienstgeheimnisse preisgegeben worden seien. Die Militärjustiz kam zum Schluss, dass weder dem Luftwaffenchef noch einer anderen Person ein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne.
Tobias Kühne, Sprecher der Militärjustiz, bestätigte am Donnerstag auf Anfrage einen Bericht der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund». Demnach ordnete Blattmann im November eine vorläufige Beweisaufnahme an. Dabei sei es nicht um die Ermittlung gegen eine bestimmte Person, sondern um die Abklärung eines Sachverhaltes gegangen, sagte Kühne.
Hintergrund ist das auf Eis gelegte Luftabwehrprojekt Bodluv, zu dem Blattmann bereits am 15. April 2016 eine vorläufige Beweisaufnahme angeordnet hatte. Die wegen Indiskretionen geführten Ermittlungen wurden mangels Aussicht auf Erfolg eingestellt.
Ermittlungen werden nicht weitergeführt
Eine Auskunftsperson habe bei einer Einvernahme im Juni im Rahmen jenes ersten Verfahrens erklärt, dass Luftwaffenchef Aldo Schellenberg ihm gegenüber «Aussagen mit möglicherweise dienstlichem Charakter» gemacht habe. Blattmann habe deswegen am 16. November den Untersuchungsbefehl für eine vorläufige Beweisaufnahme erteilt, teilte Kühne mit.
Der militärische Untersuchungsrichter seien nun zum Schluss gekommen, dass beim untersuchten Sachverhalt keiner Person, insbesondere auch nicht Schellenberg, ein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne, erklärte Kühne. Er habe dem Armeechef deswegen am Mittwoch beantragt, die vorläufige Beweisaufnahme nicht weiterzuverfolgen. Blattmann folgte dem Antrag, die Ermittlungen werden damit nicht weitergeführt. (awp/mc/pg)