Preisüberwacher kritisiert Höhe der Preisobergrenze bei Telekom-Grundversorgung
Bern – Preisüberwacher Stefan Meierhans hat die vom Bundesrat festgesetzten Preisobergrenzen für die Grundversorgung der Telekommunikation kritisiert. Sie seien zu hoch angesetzt, um ein für alle Bürgerinnen und Bürger erschwingliches Telekommunikationsangebot zu gewährleisten.
Denn wer in einer Randregion wohne oder über geringere finanzielle Mittel verfüge, werde gegenüber Menschen, die von einem breiten Telekommunikationsangebot profitieren könnten, benachteiligt.
Mit der Festlegung von Preisobergrenzen, die so weit von den Marktpreisen entfernt seien, sei die Gleichbehandlung der Bürger bei den Preisen grundlegender Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich nicht länger gewährleistet, schreibt der Preisüberwacher in seinem am Dienstag veröffentlichten Newsletter.
«Bedauerliche Entwicklung»
Vor dem Hintergrund der Digitalisierung zahlreicher Tätigkeiten und der immer grösseren Notwendigkeit eines Internetzugangs sei diese Entwicklung bedauerlich.
Aus der Sicht des Preisüberwachers wären Preisobergrenzen von 20 CHF pro Monat (statt 23.45 CHF wie vom Bundesrat vorgesehen) für einen Festnetztelefonanschluss, von 30 CHF pro Monat (statt 45 CHF) für einen Internetanschluss ohne Telefondienst und von 40 CHF pro Monat (statt 55 CHF) für einen kombinierten Festnetz- und Internetanschluss mit Telefonnummer angemessen.
Besonders bedauert Meierhans, dass in der Grundversorgung keine Preisobergrenze für Anrufe von Festnetzanschlüssen auf Mobiltelefone festgelegt worden seien, während für Anrufe aufs Festnetz eine Preisobergrenze von 7,5 Rappen pro Minute gelte.
Mit einem Grundversorgungs-Abonnement kosteten Anrufe auf Mobiltelefone im Normaltarif zwischen 32 und 35 Rappen pro Minute, was nicht angemessen sei. Der Preisüberwacher hatte für Anrufe von einem Festnetzanschluss auf einen Mobilanschluss eine Preisobergrenze von 14 Rappen pro Minute empfohlen. (awp/mc/ps)