Bund und Finanzbranche wollen Jungunternehmer stärker fördern
Bern – Die Finanzierungsmöglichkeiten für Schweizer Startups sollen verbessert werden: An einem Spitzentreffen in Bern haben sich der Bund sowie Vertreter von Pensionskassen, Banken, Versicherungen und Risikokapitalgebern bereit erklärt, sich für wachstumsstarke Jungunternehmen einzusetzen.
Sie wollen unter Einhaltung der Sorgfaltspflichten ihren Einsatz zu Gunsten der wachstumsstarken Jungunternehmen in der Schweiz stärken und Finanzierungsmöglichkeiten erarbeiten oder prüfen, heisst es in einer gemeinsamen Erklärung vom Donnerstag.
Unterzeichnet wurde diese von Bundespräsident und Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann, Bundesrat Alain Berset, dem Schweizerischen Pensionskassenverband (ASIP), der Schweizerischen Bankiervereinigung Swissbanking, dem Schweizerischen Versicherungsverband sowie Vertretern von Venture Capital Unternehmen, wie das von Berset geführte Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mitteilte.
Mehr in Startups investieren
In der Erklärung ist etwa festgehalten, dass die teilnehmenden Organisationen ihre Mitglieder motivieren wollen, freiwillig in Jungunternehmen und neue Technologien zu investieren. Zudem soll geprüft werden, ob Pensionskassen bei solchen Investitionen mehr Freiraum erhalten sollen.
Die bestehenden rechtlichen Grundlagen ermöglichten den Vorsorgeeinrichtungen zwar, Investitionen in zukunftsträchtige Anlagen zu tätigen, heisst es in der Erklärung. Ein Potential zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen werde jedoch erkannt und solle im Rahmen der Umsetzung einer Motion geprüft werden.
Weiter wird der Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für rasch wachsende Jungunternehmen prüfen, heisst es in der Erklärung. Er erfüllt damit ein Postulat. Handlungsbedarf erkennen die Unterzeichner der Erklärung etwa bei der zeitlichen Beschränkung der Verlustverrechnung. Heute können Unternehmen Verluste mit späteren Gewinnen verrechnen und damit Steuern sparen. Allerdings kann der Verlust aus einem Jahr höchstens über sieben Jahre lang abgezogen werden. (awp/mc/upd/ps)