Viel Kritik an Gegenvorschlag zur Bankgeheimnisinitiative
Bern – Wird der Schutz der finanziellen Privatsphäre in der Verfassung verankert, kommt dies nur unehrlichen Steuerzahlern zugute – darin sind sich Linke, Kantone und Bankiers einig. Der Gegenvorschlag zur Bankgeheimnisinitiative sorgt in der Vernehmlassung für viel Kritik.
Die Alternative zur Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» aus bürgerlichen Kreisen will das Bankgeheimnis in der Bundesverfassung verankern. Damit soll vor allem verhindert werden, dass im Inland der automatische Informationsaustausch (AIA) eingeführt wird und die Steuerbehörden auf Bankdaten zugreifen können.
Die Steuerbehörden könnten nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen – und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt. Heute haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, Informationen bei Dritten einzuholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Initiative und Gegenvorschlag würde diese Möglichkeit einschränken.
Die Kantone lehnen den Gegenvorschlag deshalb ab. Er schütze steuerunehrliche Personen, schreibt die Finanzdirektorenkonferenz (FDK). Wenn Steuerpflichtige ihre Mitwirkungspflichten verletzten und ein konkreter Verdacht auf eine Steuerverkürzung bestehe, sei das Vertrauensverhältnis zerbrochen und der Zugang zu Bankinformationen gerechtfertigt.
Zudem würde der Eindruck erweckt, die Verfassung legitimiere und bagatellisiere nicht-schwere Steuerwiderhandlungen und nehme deren Strafverfolgung nicht ernst. Für die Steuermoral sei dies verheerend.
Risiko für Finanzplatz
Von Links fällt die Kritik noch heftiger aus. Der Gegenentwurf sei genauso unverschämt wie die Initiative, «einfach etwas weniger dreist formuliert», urteilt die SP. Es gehe darum, Steuerhinterziehung offiziell zum Kavaliersdelikt zu machen. Dies setze den Finanzplatz Schweiz damit einem neuen Reputationsrisiko aus.
Von einem Risiko sprechen auch die Grünliberalen. Das steuerliche Bankgeheimnis schütze auch potenzielle Steuerdelinquenten, die für den Finanzplatz Schweiz unnötige Unsicherheit schafften.
Die Grünen kritisieren zudem, dass die ehrlichen Steuerzahler vom vorgeschlagenen Verfassungsartikel keinerlei Nutzen hätten. Denn der Schutz der finanziellen Privatsphäre sei bereits heute gewährleistet. Diese Ansicht teilen SP, Grünliberale und BDP – sowie die Bankiers.
Skeptische Bankiers
Die Schweizerische Bankiervereinigung will von diesem Gegenentwurf entsprechend ebenfalls nichts wissen. Dieser wolle nicht das berufliche Bankgeheimnis zwischen Bank und Kunde in der Verfassung verankern, sondern das sogenannte steuerliche Berufsgeheimnis, das zwischen den Steuerpflichtigen und dem Staat gelte.
Dadurch würde der heute bestehenden Schutz von Steuerhinterziehenden weitergeführt. Steuerdelikte der Kunden stellten für die Banken jedoch ein potenzielles Risiko dar. Zudem sei der Gegenentwurf teilweise mit dem automatischen Informationsaustausch (AIA) mit dem Ausland nicht vereinbar.
Angst vor dem AIA
Doch genau dieser Austausch macht aus Sicht der SVP die Verfassungsänderung notwendig. Es fehle noch immer eine verbindliche Erklärung des Bundesrats, dass er einen AIA im Inland ausschliesse. Auch die FDP begrüsst den Gegenentwurf ausdrücklich.
Er diene der Verteidigung der Privatsphäre, ohne die Verfolgung schwerer Steuerwiderhandlungen zu erschweren, schreiben die Liberalen. Anders als im Initiativtext ist im Gegenvorschlag nicht abschliessend festgelegt, bei welchen Delikten das Bankgeheimnis nicht gilt.
Die CVP begrüsst lediglich die Stossrichtung des Gegenvorschlags, an dem sie mitgearbeitet hat – nicht aber den Inhalt. Die Initiative lehnt sie ab, weil diese «das Bankgeheimnis ausweiten» wolle. Das gehe zu weit. Die Vernehmlassung ist am Montag zu Ende gegangen. (awp/mc/ps)