Bundesrat soll Staatsverträge nicht im Alleingang kündigen dürfen
Bern – Wenn das Parlament oder das Volk einen Staatsvertrag genehmigt haben, sollen sie ihn auch kündigen dürfen. Diese Regel will die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) in der Verfassung verankern. Heute ist die Zuständigkeit nicht eindeutig.
Nach Auffassung des Bundesrats liegt es in seiner Kompetenz, einen Staatsvertrag zu kündigen. Das gilt seiner Meinung nach auch dann, wenn das Parlament oder sogar das Volk über das Abkommen abstimmen konnte: Die Genehmigung sei eine Ermächtigung, nicht aber die Verpflichtung zur Ratifikation, lautet die Begründung.
Die SPK ist völlig anderer Auffassung: Wenn der Bundesrat für den Vertragsabschluss nicht allein zuständig sei, so könne er auch für die Kündigung des Vertrages nicht allein zuständig sein, schreibt sie in der am Freitag publizierten Begründung einer einstimmig beschlossenen parlamentarischen Initiative.
Nicht eindeutige Rechtslage klären
Mit dieser will die Kommission die nicht eindeutige Rechtslage klären. Bei der Kündigung von Verträgen muss ihrer Meinung nach das gleiche Verfahren gelten wie bei deren Genehmigung. Je nach Bedeutung der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen sollen also der Bundesrat, die Bundesversammlung und allenfalls Volk und Stände zuständig sein.
Wenn zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention oder das Freizügigkeitsabkommen mit der EU gekündigt werden sollten, würden die Bürgerinnen und Bürger bedeutende Rechte verlieren, schreibt die SPK. Es gehe nicht an, dass der Bundesrat über solch wichtige Fragen alleine entscheide. (awp/mc/ps)