Casinos nehmen wegen illegalen Onlinespielen erneut weniger ein
Gegen Onlinespiele aus dem Ausland kann die ESBK nichts ausrichten.
Bern – lllegale Onlinespiele, der starke CHF und die Konkurrenz im grenznahen Ausland haben den Schweizer Casinos auch 2015 zu schaffen gemacht. Erneut nahmen die Casinos weniger Geld ein – und gaben in der Folge auch weniger an die AHV ab.
Der Bruttospielertrag der Casinos ging 2015 um 4% auf 681,2 Mio CHF zurück, wie der Jahresbericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) zeigt. Den Grossteil des Geldes spülen nach wie vor die Geldspielautomaten in die Casino-Kassen.
Infolge des Ertragsrückgangs bezahlten die Spielbanken insgesamt eine Spielbankenabgabe von 319,5 Mio CHF, das sind 16,5 Mio CHF oder fast 5% weniger als im Vorjahr. Das bekommt die AHV zu spüren: Ihr Anteil verringerte sich um 4,8% auf 272,7 Mio CHF.
Die ESBK hält die Rentabilitätslage der Spielbanken gesamthaft aber nach wie vor für gut im Vergleich zu anderen Branchen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Zusammen blieben den 21 Casinos noch 62,5 Mio CHF unter dem Strich, das sind 7,5% weniger als 2014.
Illegale Online-Spiele
Mit Besorgnis stellt die ESBK eine Zunahme der illegalen Glücksspiele fest, wie sie in ihrem Jahresbericht schreibt. Gerade gegen Onlinespiele, die vom Ausland aus angeboten werden, kann sie momentan nichts ausrichten: Es bestehe zurzeit noch keine Möglichkeit, diese zu unterbinden oder zu sanktionieren.
Diese illegalen Onlinespiele würden nicht nur die für die Casinos geltenden Sozialkonzepte zur Vermeidung der Spielsucht untergraben, sie seien auch eine wichtige Ursache für den Rückgang der Bruttospielerträge, schreibt die ESBK.
Derzeit wird im Parlament ein neues Geldspielgesetz beraten, mit dem die illegalen Spiele bekämpft werden sollen. Der Bundesrat will gegen illegale Online-Casinos vorgehen, indem solche Websites in der Schweiz gesperrt werden. Zudem sollen legale Geldspiele attraktiver werden, damit die Spieler nicht auf illegale Angebote ausweichen. Casinos sollen deshalb neu selbst Geldspiele im Internet anbieten dürfen.
Wegen illegalen Glücksspiels im Onlinebereich eröffnete die Kommission 2015 mehr als 120 Verfahren. Das entspricht dem Vorjahresniveau. Dabei handelte es sich aber vor allem um kleinere Fälle, bei denen Glücksspiele in öffentlichen Lokalen mittels einem Computerterminal angeboten werden.
Aufarbeitung älterer Straffälle
Das vergangene Jahr stand gemäss dem Bericht zudem ganz im Zeichen der Aufarbeitung der sistierten älteren Straffälle. Der Grund dafür ist ein Bundesgerichtsurteil von 2012: Eine strafrechtliche Verurteilung im Einzelfall ist laut dem Urteil nur möglich, wenn die ESBK zuvor die Natur der entsprechenden Spiele verwaltungsrechtlich als Glückspielautomaten qualifiziert hat.
Nachdem die ESBK Ende 2014 110 Spiele rechtskräftig als Glücksspielautomaten qualifiziert hatte, konnte sie die älteren Verfahren endgültig abschliessen. (awp/mc/ps)
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