Gegenvorschlag zur Bankgeheimnis-Initiative in der Vernehmlassung
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Bern – Das Stimmvolk soll über einen Gegenvorschlag zur Bankgeheimnisinitiative befinden können. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) hat am Montag die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Verabschiedet hatte die WAK den Entwurf für den direkten Gegenvorschlag bereits im Mai. Nun hat sie die Details bekanntgegeben. Bis am 5. September können sich Parteien und Organisationen dazu äussern. Weil die Zeit für die parlamentarische Beratung knapp ist, verzichtet die Kommission trotz der dazwischen liegenden Sommerferien auf eine Verlängerung der Frist.
Die Initiative mit dem Namen «Ja zum Schutz der Privatsphäre» will das Bankgeheimnis in der Bundesverfassung verankern. Damit soll vor allem verhindert werden, dass im Inland der automatische Informationsaustausch eingeführt wird und die Steuerbehörden auf Bankdaten zugreifen können.
Erhebung der Steuern gefährdet
Aus Sicht des Bundesrates geht der Initiativtext allerdings weit darüber hinaus. Ein Ja hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern gefährdet wäre, schrieb die Regierung in der Botschaft ans Parlament.
Heute haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, Informationen bei Dritten – etwa beim Arbeitgeber – einzuholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Die Initiative würde diese Möglichkeit einschränken. Die Steuerbehörden könnten nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen – und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.
Nur Banken betroffen
Die WAK will dieser Kritik Rechnung tragen: Anders als im Initiativtext wären von den Bestimmungen zur Auskunftspflicht mit dem Gegenvorschlag nicht «Dritte» betroffen, sondern ausschliesslich Banken. Das vermeide Interpretationsschwierigkeiten, hält die Kommission fest.
Anders als im Initiativtext ist im Gegenvorschlag zudem nicht abschliessend festgelegt, bei welchen Delikten das Bankgeheimnis nicht gilt beziehungsweise der Anspruch auf Schutz der Privatsphäre aufgehoben ist. Das Parlament könnte die Liste also auf Gesetzesstufe erweitern, damit Banken nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch in Strafverfahren wegen Hinterziehung grosser Steuerbeträge auskunftspflichtig wären.
Nur direkte Steuern
Weiter beschränkt sich der Gegenvorschlag auf die direkten Steuern, während die Initiative vorsieht, dass die Bestimmungen für Steuerdelikte im Bereich der direkten und indirekten Steuern gelten sollen.
Schliesslich nimmt der Gegenvorschlag die Meldepflicht im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei von den neuen Bestimmungen aus. Bei der Initiative ist das aus Sicht des Bundesrats nicht eindeutig. Je nach Interpretation könnte die Initiative damit negative Auswirkungen auf die Bekämpfung der Geldwäscherei haben.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass mit dem Gegenvorschlag tatsächlich nur die geltenden Bestimmungen in der Verfassung verankert würden, wie sie im Bericht zur Vernehmlassung schreibt. Sie hofft, dass die Initianten ihr Volksbegehren zurückziehen. (awp/mc/ps)