Bundesrat legt Obergrenze bei Steuererleichterungen für Firmen fest
Finanzminister Bundesrat Ueli Maurer. (Foto: admin.ch)
Bern – Für Steuererleichterungen im Rahmen der Standortförderung gelten ab dem 1. Juli betragsmässige Obergrenzen. Diese liegen jährlich bei 95’000 CHF pro neu zu schaffenden und 47’500 CHF pro zu erhaltenden Arbeitsplatz. Profitieren sollen Unternehmen in 93 regionalen Zentren in 19 Kantonen.
Dies hat der Bundesrat im Rahmen der Totalrevision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik festgelegt. Die Reform der regionalen Steuererleichterungen sei damit abgeschlossen, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.
An den Grundzügen der Revision hielt der Bundesrat nach der Vernehmlassung fest. Die Mehrheit der 47 Vernehmlassungsteilnehmer begrüsste die Stossrichtung.
Transparenz bei Firmennamen
Schlecht weg kam der Vorschlag des Bundesrats, künftig die Firmennamen sowie die gewährten Steuererleichterungen jährlich zu veröffentlichen. Trotzdem hält der Bundesrat an der erhöhten Transparenz fest, wie er schreibt.
Damit werde das Instrument der Steuererleichterungen zukunftsfähig und dürfte innen- wie aussenpolitische Akzeptanz erfahren. Künftig werden bei Steuererleichterungen der Name des Unternehmens, der Durchführungsort und die Grössenordnung der zu schaffenden oder neu auszurichtenden Arbeitsplätze veröffentlicht.
Auch auf kantonaler Ebene sollen für Steuererleichterungen in Zusammenhang mit einer Bundessteuererleichterung Höchstbeträge eingeführt werden. Damit sollen Fehlanreize abgebaut werden.
Obergrenze statt Prozentsatz
Gestützt auf die Resultate und Empfehlungen einer wissenschaftlichen Evaluation hatte der Bundesrat im Oktober 2013 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Reform der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik vorzubereiten.
Zentrales Element der Revision ist die Einführung der betragsmässigen Obergrenze anstelle des heutigen Prozentsatzes. Zur zukünftigen Festlegung der Obergrenze stellte der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung folgende Bandbreiten für die Höchstbeiträge zur Diskussion: 71’594 CHF bis 143’188 CHF pro neu zu schaffenden, beziehungsweise 35’797 CHF bis 71’594 CHF pro zu erhaltenden Arbeitsplatz und Jahr.
Die nun festgelegten 95’000 respektive 47’500 CHF bewegen sich im unteren Drittel des vorgeschlagenen Spektrums.
Sieben Kantone werden nicht gefördert
Die Anwendungsgebiete sollen in Zukunft neben der Strukturschwäche die Raumentwicklungspolitik des Bundes und der Kantone berücksichtigen. Der Perimeter soll sich an regionalen Zentren in strukturschwachen Regionen orientieren, die sich für die Arbeitsplatzschaffung eignen.
Im Vergleich zum Ist-Zustand umfasst der Förderperimeter weiterhin zehn Prozent der Landesbevölkerung. Die Anzahl der Gemeinden im Perimeter ist aber deutlich geringer, da die neue Definition des Grundperimeters auf Zentren und damit tendenziell grössere Gemeinden abzielt.
Keine regionalen Förderzentren gibt es in den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug, Schaffhausen.
EU mit Praxis einverstanden
Die Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik sind konform mit dem EU-Recht, wie der Bundesrat schreibt. Dies hätten Gespräche mit der Europäischen Kommission und im OECD-Forum über schädliche Steuerpraktiken (FHTP) gezeigt.
Regimes wie die Schweizer Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik, welche Investitionen und Arbeitsplätze in strukturell schwächeren Gebieten begünstigen, bedürften keiner weiteren Untersuchung und somit keiner Anpassung. Auch in der EU sei die Legitimität der Steuererleichterungen als Instrument der Regionalpolitik anerkannt.
Die totalrevidierte Bundesratsverordnung tritt zusammen mit der WBF-Verordnung zum Perimeter und der WBF-Anwendungsverordnung am 1. Juli 2016 in Kraft. Die bisherigen Verordnungen samt Erläuterungen und Anwendungsrichtlinien werden aufgehoben. (awp/mc/ps)