sgv: Ältere Arbeitnehmende nutzen Chancen des flexiblen Arbeitsmarktes

sgv: Ältere Arbeitnehmende nutzen Chancen des flexiblen Arbeitsmarktes
(Foto: Photographee.eu - Fotolia)

(Foto: Photographee.eu – Fotolia)

Bern – Der beste Garant für eine tiefe Arbeitslosigkeit ist ein liberaler und flexibler Arbeitsmarkt. Das gilt insbesondere für ältere Arbeitnehmende. Diese sind in der Schweiz im internationalen Vergleich stark am Arbeitsmarkt beteiligt. Dies betont der Schweizerische Gewerbeverband sgv anlässlich der zweiten nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende. Regulatorische Eingriffe wie ein Kündigungsschutz sind kontraproduktiv und werden vom sgv abgelehnt.

Ältere Arbeitnehmende haben gute Chancen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt und sind oft in stabileren Arbeitsverhältnissen als Junge. Das hat die zweite nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende einmal mehr festgestellt, wie der Schweiz. Gewerbeverband in einer Mitteilung schreibt. Dass die älteren Mitarbeitenden gut im Arbeitsmarkt integriert seien, sei in erster Linie Resultat der persönlichen Eigenverantwortung jedes Einzelnen, an die auch der sgv appelliere.

Um die Situation für ältere Mitarbeitende weiter zu verbessern, setzt der der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft auf die Stärkung der Höheren Berufsbildung. Mit Projekten wie dem individuellen Kompetenznachweis (IKN) und der Anerkennung der Berufserfahrung (Validation des acquis) soll Personen ohne anerkannten Berufsabschluss die berufliche Integration erleichtert werden.

Der sgv fordert auch die stärkere finanzielle Unterstützung von Absolventen von Vorbereitungskursen in der Höheren Berufsbildung in der Höhe von 400 Millionen Franken. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Berufsbildung sollen gegenüber Studierenden an einer Uni nicht länger benachteiligt werden.

Forderungen nach einem Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende oder Vorgaben in Gesamtarbeitsverträgen lehnt der sgv ab. Standortbestimmungen und allfällige Weiterbildungsmassnahmen sind Angelegenheiten, die zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer geregelt werden müssen. (sgv/mc)

Schweiz. Gewerbeverband

Schreibe einen Kommentar