Neue Forderung nach bezahlter Elternzeit für Mütter und Väter
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Bern – Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF fordert die Einführung eines gesetzlich geregelten und bezahlten 24-wöchigen Elternurlaubs («Elternzeit»). Ein Anteil dieser Elternzeit soll verbindlich für Väter reserviert sein. Die EKF ist überzeugt: Ein Elternurlaub ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft der ganzen Gesellschaft: für die Kinder, für Mütter und Väter, für Familien und für den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Ein Elternurlaub unterstützt Kinder und Eltern bei einem guten Start als Familie: Die Kinder sind besonders in den ersten Lebensmonaten auf Fürsorge und auf verbindliche, zuverlässige Beziehungen angewiesen. Die Eltern brauchen Zeit, um sich als Familie zu finden und zu organisieren. Damit auch nach der Geburt eines Kindes beide Eltern ihre Erwerbsbiografien weiterentwickeln können und eine faire Arbeitsteilung ausgehandelt werden kann, braucht es bessere Rahmenbedingungen. Dazu gehört nach Ansicht der EKF der Elternurlaub. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen werde so gefördert und Rollenstereotype könnten durchbrochen werden, hält sie in einer Mitteilung fest. Einen verbindlicher Mindestanteil für Väter hält die Kommission für wichtig, damit die väterliche Präsenz in der Familie gestärkt wird.
Eckpfeiler einer flexiblen Lösung
Laut dem Vorschlag der EKF sollen Eltern sollen nach der Geburt eines Kindes einen Elternurlaub von 24 Wochen beziehen können. Für Mütter würde der Anspruch nach dem geburtsbezogenen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub, für Väter nach einem allfälligen ebenfalls unmittelbar geburtsbezogenen Vaterschaftsurlaub beginnen. Ein verbindlicher Mindestanteil pro Elternteil sei gesetzlich festzulegen, damit auch die Väter Elternzeit beziehen. Der Elternurlaub soll während der ersten 12 Monate nach der Geburt eines Kindes bezogen werden. Dabei seien flexible Lösungen wichtig: Der Bezug soll in Tagen, in Wochen oder auch durch eine Anpassung des Arbeitspensums möglich sein. Eltern sollen eine Einkommensersatzrente von 80% mit einem Plafond von CHF 196.- pro Tag (Stand: 01.01.2016) über die Erwerbsersatzordnung (EO) erhalten.
Die heutige Situation
Die Schweiz kennt bis heute – anders als die meisten Länder Europas – keinen gesetzlich geregelten und bezahlten Elternurlaub. Die am 1. Juli 2005 eingeführte Mutterschaftsentschädigung ist eine Entschädigung direkt im Anschluss an die Geburt und dient damit primär dem mütterlichen Gesundheitsschutz. Der geburtsbezogene Vaterschaftsurlaub ist gesetzlich nicht geregelt bzw. kann vom Vater höchstens im Rahmen eines «üblichen freien Tages» geltend gemacht werden. Verschiedene Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern jedoch einen Vaterschaftsurlaub von 2 Tagen bis 4 Wochen. (mc/pg)