Bulgaren und Rumänen erhalten volle Personenfreizügigkeit

Bulgaren und Rumänen erhalten volle Personenfreizügigkeit

(Foto: Fotolia/kieferpix)

Bern – Für Personen aus Bulgarien und Rumänien gilt ab 1. Juni die volle Personenfreizügigkeit. Die Übergangsbestimmungen, welche deren Zuwanderung bisher beschränkten, fallen weg. Der Bundesrat hat die Teilrevision der entsprechenden Verordnung verabschiedet, wie er am Mittwoch mitteilte.

Zwischen der Schweiz und diesen beiden EU-Staaten gilt seit dem 1. Juni 2009 die Personenfreizügigkeit. Das Abkommen erlaubte es aber, während einer Übergangsfrist den Zugang zum Arbeitsmarkt zu beschränken. So hatten bisher Inländer und jene Ausländer, die sich bereits in der Schweiz befinden, Vorrang vor Arbeitnehmenden aus Rumänien und Bulgarien. Für letztere galten zudem jährlich ansteigende Höchstzahlen für Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen. Nur für die Selbständigerwerbende galten die Bestimmungen nicht.

Die Schweiz machte zweimal von ihrem Recht Gebrauch, diese Beschränkungen zu verlängern. Ein erstes Mal tat der Bundesrat dies 2011. 2014 konnte der Bundesrat die Frist ein letztes Mal um zwei Jahre verlängern. Ende Mai laufen die Übergangsbestimmungen aus.

Ventilklausel bis 2019 möglich
Allerdings kann die Schweiz bis zum 31. Mai 2019 noch Kontingente für die beiden osteuropäischen Staaten erlassen, sofern die Zuwanderung einen gewissen Schwellenwert überschreitet. Für die Ausrufung dieser sogenannten Ventilklausel müsste die Zuwanderung um zehn Prozent über dem Mittel der vorangegangenen drei Jahre liegen. Der Bundesrat kann darüber am 1. Juni 2017 und letztmals am 1. Juni 2018 befinden.

Ende 2015 lebten 18’364 Personen aus den beiden Staaten in der Schweiz, das entspricht einem Anteil von 0,9% an der ausländischen Wohnbevölkerung. 2015 wurden 1542 erwerbstätige Personen für einen längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz zugelassen. Das sind 22,1% weniger als 2014, wie der Bundesrat mitteilt. Die verfügbaren Kontingente wurden nicht ausgeschöpft.

Die volle Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien kann trotz dem neuen Verfassungsartikel in Kraft treten, der seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative gilt. Dieser verbietet völkerrechtliche Verträge, die keine Steuerung der Zuwanderung erlauben.

Der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die beiden osteuropäischen Länder hatten die Stimmberechtigten aber bereits 2009 zugestimmt. Das Freizügigkeitsabkommen gelte bis auf weiteres, hiess es beim Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage.

Die Uhr tickt
Für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative muss der Bundesrat bis am 9. Februar 2017 eine Lösung finden. Er schlägt vor, die Zuwanderung mit einer einseitigen Schutzklausel zu steuern. Allerdings hofft die Landesregierung weiterhin auf eine einvernehmliche Einigung mit der Europäischen Union. (awp/mc/pg)

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