Finma ermöglicht Online-Bankeröffnung
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Bern – Die Finanzmarktaufsicht Finma ermöglicht die Video- und Online-Identifizierung von Bankkunden. Damit können Banken neu die Eröffnung einer Geschäftsbeziehung mittels Videoübertragung anbieten. Zudem befürwortet die Finanzmarktaufsicht eine neue Bewilligungskategorie für «Finanzinnovatoren» sowie ein bewilligungsfreies Entwicklungsumfeld, wie die Finma am Donnerstag mitteilte.
Ein neues Finma-Rundschreiben erlaubt es einem Finanzintermediär unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen, eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden mittels Videoübertragung aufzunehmen. Die so erfolgte Identifizierung der Vertragspartei werde mit einer persönlichen Vorsprache gleichgesetzt, so die Behörde. Auch sollen neu andere Formen der Online-Identifizierung möglich sein.
Verschiedene Banken haben bereits ihr Interesse an Online-Kontoeröffnungen signalisiert, darunter laut Medienberichten auch die Grossbank UBS. Auch die Bank Valiant hatte im Januar angekündigt, in Zusammenarbeit mit der Swisscom nach Eintreffen der Finma-Bewilligung eine solche Dienstleistung anzubieten. Die Swisscom will den Service auch weiteren Finanzinstituten anbieten.
Online-Eröffnung nur für Schweizer
Für Enttäuschung sorgt bei einigen Instituten allerdings, dass Online-Kontoeröffnungen nur für Kunden zugänglich ist, die bereits eine Erstbeziehung zu einer Schweizer Bank haben. Onlinebroker wie Swissquote oder Dukascopy hatten bereits in der Vernehmlassung auf andere Jurisdiktionen wie Grossbritannien hingewiesen: Dort sei es möglich, aus dem Ausland ein Konto mit einigen Mausklicks zu eröffnen.
«Es handelt sich nun um einen grossen Schritt vorwärts, wir bleiben aber ein wenig unbefriedigt», sagt deshalb Paolo Buzzi, Technologiechef (CTO) bei Swissquote gegenüber der AWP. Die Online-Bank, die einen grossen Teil ihres Wachstums im Ausland generieren möchte, hätte sich einen grösseren Manövrierraum gewünscht. Swissquote kündigt dennoch die Implementierung einer Identifizierung per Video und Online bis Mitte 2016 an. Zufriedener zeigt sich die IG Bank Schweiz als Tochter einer britischen Gruppe. «Wir haben uns in der Schweiz niedergelassen, um Kunden und Unternehmen aus der Schweiz zu erhalten», betont Fouad Bajjali.
Neue Bewilligungskategorie für Fintech-Unternehmen
Nachgedacht wird bei der Finma darüber hinaus über eine neue Bewilligungskategorie für innovative Finanzunternehmen. Diese soll Geschäftsmodellen zugänglich sein, die kein bankentypisches Geschäft betreiben aber gewisse Elemente der Bankentätigkeit benötigten – insbesondere eine beschränkte Entgegennahme von Kundengeldern ohne Ausgabe von Krediten, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Bewilligungsvoraussetzungen dafür könnten weniger umfangreich ausfallen als bei einer Bankbewilligung. Sie könnte beispielsweise Dienstleistern zu Verfügung stehen, die nicht mehr als 50 Mio CHF Einlagen entgegennehmen. Als Sicherheit müssten sie 5% der Einlagen, aber mindestens 300’000 CHF Eigenkapital halten.
Mit dieser Bewilligung könnten die Hürden für den Markteintritt etwa für Anbieter von Zahlungssystemen, Applikationen für die digitale Vermögensverwaltung aber auch Crowd-Plattformen gesenkt werden, so die Finma weiter. Ein vollständig bewilligungsfreies Entwicklungsfeld insbesondere für Start-Up-Unternehmen wäre bis zu einer Schwelle von 200’000 CHF Einlagen unabhängig von der Zahl der Einleger denkbar.
Mit den Ideen kommt die Finma Forderungen aus der «Fintech»-Branche nach. Gegenwärtig diskutiere die Behörde ihre Ideen sowohl mit der Branche als auch mit den zuständigen Behörden, heisst es in der Mitteilung. (awp/mc/pg)