MEI: Arbeitgeber loben Umsetzungsvorschlag als wirtschaftsfreundlich
Economiesuisse-Präsident Heinz Karrer. (Foto: Economiesuisse)
Bern – Auf Arbeitgeberseite wir die bundesrätliche Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative als wirtschaftsfreundlich gelobt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) und economiesuisse fordern in Detailpunkten aber Verbesserungen.
Aus der Sicht des Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse stimmt die Richtung der am Freitag veröffentlichten Botschaft des Bundesrates. Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative mit einer Schutzklausel komme den Forderungen nach einer wirtschaftsfreundlichen und europaverträglichen Umsetzung grösstenteils nach. Für die Wirtschaft stehe klar die einvernehmliche Lösung mit der EU im Vordergrund, meint economiesuisse. Obwohl bis zum Referendum in Grossbritannien kaum Verhandlungen mit der EU stattfinden werden, müsse eine Einigung mit der EU das oberste Ziel bleiben.
Wichtig ist für economiesuisse die separate Betrachtung von Grenzgängern und Kurzaufenthaltern. Diese müssten vom jährlich festgelegten Schwellenwert ausgenommen werden, da sie nicht Teil der ständigen Wohnbevölkerung sind. Hier sei der Vorschlag des Bundesrats weiterhin zu starr. Eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen ist aus Sicht von economiesuisse nicht nötig.
SAV will unbürokratisches Vorgehen bei Grenzgängern
Auch der Arbeitgeberverband stellt fest, dass für die Wirtschaft die unbürokratische und damit kontingentsfreie Beschäftigung von Grenzgängern und Kurzaufenthaltern bis zu zwölf Monaten zentral sei, wenn die gesuchten Arbeitskräfte im Inland nicht verfügbar sind. Deshalb müssten diese beiden Kategorien von Arbeitnehmenden zwingend von der Kontingentierung ausgenommen werden.
Der SAV nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Landesregierung am Vorschlag einer Schutzklausel der Wirtschaft festhält. Eine Schutzklausel sei der einzig gangbare Weg, um sowohl innenpolitisch dem Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 wie auch aussenpolitisch den Verträgen zwischen der Schweiz und der EU gerecht zu werden. Positiv wertet der SAV auch, dass die Sozialpartner in der Zuwanderungskommission vertreten und in die Festlegung der Höchstzahlen eingebunden sein werden. Auf der anderen Seite ist jedoch bereits vor der detaillierten Analyse der bundesrätlichen Botschaft für den SAV klar, dass er Anpassungen fordern wird.
Festlegung des Schwellenwertes für den sgv noch unklar
Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) begrüsst die Absicht des Bundesrates, an den bilateralen Abkommen festzuhalten und Massnahmen zu treffen, diese für die Zukunft zu sichern. Eine Kündigung der bilateralen Verträge hätte fatale Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft, meint der Verband. Die Vorlage zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zeuge vom Willen des Bundesrates zu einer wirtschaftsfreundlichen Lösung. Mit der einseitigen Schutzklausel werde dem Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 innenpolitisch Genüge getan, schreibt der sgv.
Völlig unklar ist für den sgv, wie und wann der Schwellenwert zur Steuerung der Zuwanderung festgelegt wird und welche Indikatoren als Grundlage für diesen Entscheid genommen werden. Der sgv fordert diesbezüglich mehr Verbindlichkeit und Klarheit. In rund einem Jahr müsse die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt sein, ruft der sgv in Erinnerung.
Swissmem: Erhalt der bilateralen Verträge zentral
Swissmem schreibt in einer Mitteilung, ungeachtet der vom Bundesrat vorgeschlagenen Schutzklausel müssten die Gespräche mit der EU mit hoher Intensität und ohne Zeitdruck fortgeführt werden. Der Erhalt der bilateralen Verträge sei für die Schweizer Industrie von fundamentaler Bedeutung. Gleichzeitig müsse die Schutzklausel wirtschaftsverträglich ausgestaltet werden. Die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien sei zu begrüssen, da damit die Teilnahme an «Horizon 2020» wieder möglich ist. Eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen lehnt Swissmem als unnötig ab.
Baumeister: «Gangbarer Weg»
Der Schweizerische Baumeisterverband wertet die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative als insgesamt positiv. Die Einführung einer Schutzklausel, die notfalls auch einseitig ausgelöst werden kann, ergebe sich als Konsequenz des vom Souverän angenommenen neuen Verfassungsartikels 121a. Dass unterjährige Aufenthaltsbewilligungen nicht dem Schwellenwert angerechnet werden, der zur Auslösung der Schutzklausel führt, sei zu begrüssen. Aus Sicht der Bauwirtschaft ist wichtig, dass auf die Einzelfallprüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen verzichtet wird. Insbesondere in Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag mit hohen Mindestlöhnen, wie im Bauhauptgewerbe, führe eine solche Einzelfallprüfung zu einer nicht zu verantwortenden doppelten administrativen Belastung der Arbeitgeber. (awp/mc/pg)