Hauchdünnes Nein zur CVP-Initiative gegen die «Heiratsstrafe»

Hauchdünnes Nein zur CVP-Initiative gegen die «Heiratsstrafe»

Bern – Die CVP-Initiative gegen die «Heiratsstrafe» ist gescheitert. Eine hauchdünne Mehrheit von 50,8% der Stimmenden lehnte das Volksbegehren am Sonntag ab. Das Ständemehr hätte die Initiative erreicht, mit 16,5 der 23 Standesstimmen. Mit dem Nein bleiben für die geplante Steuerreform alle Optionen offen.

Es blieb spannend bis zum Schluss. Während sich das Ergebnis bei den anderen Vorlagen schon relativ früh abzeichnete, liess die Hochrechnung für die CVP-Initiative keine klare Aussage zu. Am Ende lehnten rund 1’664’200 Personen die Volksinitiative ab, rund 1’609’200 stimmten Ja.

Am deutlichsten war die Zustimmung im Kanton Jura mit 60%, gefolgt vom Kanton Wallis mit 57%. Den Ausschlag gaben die Kantone mit grösseren Städten, welche die Initiative ablehnten: Basel-Stadt mit 61%, Zürich mit 57%, Bern und Waadt mit 54% und Genf mit 53%. Nein sagten auch die Kantone Graubünden und Appenzell-Ausserrhoden, mit rund 51%. Die Stimmbeteiligung lag bei 63%.

Das Volksbegehren war zunächst auf breite Zustimmung gestossen. In der ersten SRG-Umfrage sprachen sich 67% der Stimmberechtigten dafür aus. Bis zur zweiten Umfrage sank die Zustimmung dann auf 53%. Nun haben die Gegner gewonnen.

Vorschläge in einigen Monaten
Die Ehepaar-Besteuerung dürfte aber dennoch angepasst werden. Der Bundesrat hat bereits mehre Anläufe für eine Reform unternommen, zuletzt 2012. Weil die Meinungen dazu weit auseinander gingen, verfolgte er die Pläne nicht weiter. Nun will er handeln: Die Vorschläge würden einige Monate nach der Abstimmung auf dem Tisch liegen, kündigte Finanzminister Ueli Maurer im Januar an.

Nach dem Nein zur Volksinitiative wäre auch der Wechsel zur Individualbesteuerung möglich, den die Initianten ausschliessen wollten. Dafür hat sich die Finanzkommission des Nationalrates vor kurzem ausgesprochen, allerdings mit der knappen Mehrheit von einer Stimme. Die Ehepaar-Besteuerung dürfte also weiterhin viel zu reden geben.

Individual oder Splitting
Mit der Individualbesteuerung würden Ehepaare nicht länger gemeinsam, sondern getrennt besteuert. Die Befürworter einer solchen Lösung machen geltend, das sei die gerechteste Form der Besteuerung. Ausserdem würde sie Frauen auf den Arbeitsmarkt bringen. Die gemeinsame Besteuerung halte Frauen heute von der Erwerbsarbeit ab, da das zweite Einkommen stärker belastet werde.

Die Gegner der Individualbesteuerung argumentieren, der administrative Aufwand würde zunehmen, wenn Ehepaare zwei Steuererklärungen ausfüllen müssten. Sie bevorzugen ein Splitting-Modell. Dabei wird das Gesamteinkommen eines Ehepaars für die Besteuerung geteilt – entweder durch zwei oder weniger, beispielsweise 1,9.

Der tiefere Betrag gilt
Zur Diskussion steht auch eine weitere Variante: Die Steuerbehörde soll bei Ehepaaren zwei Berechnungen vornehmen, die ordentliche und eine alternative, die sich an die Besteuerung unverheirateter Paare anlehnt. In Rechnung gestellt würde dann der tiefere Betrag.

Fest steht, dass die Reform zu Mindereinnahmen beim Bund führt, sofern die tieferen Steuern für manche Ehepaare nicht mit höheren für andere Gruppen kompensiert wird. Maurer hatte im Vorfeld der Abstimmung gesagt, die Kosten der von ihm geplanten Reform seien vergleichbar mit jenen, die bei einem Ja zur CVP-Initiative anfallen würden – je nach Umsetzung 1,2 bis 2,3 Mrd CHF pro Jahr.

Keine Änderung bei Renten
Wäre die CVP-Initiative angenommen worden, wären möglicherweise noch Kosten bei den Sozialversicherungen hinzugekommen. Die Initianten machten geltend, Ehepaare seien heute auch bei der AHV benachteiligt. Der Bundesrat ist anderer Auffassung, er plant hier keine Änderungen.

Die Gegnerinnen und Gegner hatten im Abstimmungskampf vor den hohen Kosten gewarnt. Dass manche Ehepaare heute steuerlich benachteiligt sind, stellten sie zwar nicht in Abrede. Sie wiesen aber darauf hin, dass mehr Ehepaare bevorteilt seien. Verbreiteter als die «Heiratsstrafe» sei der «Heiratsbonus». Von einem Ja würden zudem vor allem reiche Ehepaare profitieren.

Kein Eheverbot für Homosexuelle
Daneben stiessen sich die Gegnerinnen und Gegner an der Definition der Ehe als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die bei einem Ja in der Bundesverfassung verankert worden wäre. Das laufe den Bestrebungen zuwider, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, argumentierten sie.

Welches Argument den Ausschlag für das Nein gab, werden die Analysen zeigen. Für die Initiative hatten sich neben der CVP auch die EVP und die SVP stark gemacht. Dagegen stellten sich FDP, SP, Grüne und Grünliberale. (awp/mc/ps)

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